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OLG Celle, 25.07.1985 - 14 U 223/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 S. 2 AGBG; § 5 AGBG; § 9 AGBG; § 11 Nr. 7 AGBG
Errichtung einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen mittels eines "Bauherren-Modells" durch eine Bauherrengemeinschaft; Feststellung eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses; Bestehen eines Feststellungsinteresses; Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts als Frage der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Errichtung einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen mittels eines "Bauherren-Modells" durch eine Bauherrengemeinschaft; Feststellung eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses; Bestehen eines Feststellungsinteresses; Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts als Frage der ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Errichtung einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen mittels eines "Bauherren-Modells" durch eine Bauherrengemeinschaft; Feststellung eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses; Bestehen eines Feststellungsinteresses; Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts als Frage der ...
- rechtsportal.de
Errichtung einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen mittels eines "Bauherren-Modells" durch eine Bauherrengemeinschaft; Feststellung eines gegenwärtigen Rechtsverhältnisses; Bestehen eines Feststellungsinteresses; Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts als Frage der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 10.10.1984 - 8 O 210/83
- OLG Celle, 25.07.1985 - 14 U 223/84
Papierfundstellen
- NJW 1986, 260
- NJW-RR 1986, 103 (Ls.)
- VersR 1986, 396
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80
Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung
- BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81
Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen
Auszug aus OLG Celle, 25.07.1985 - 14 U 223/84
Die ansonsten für die Prospekthaftung geltende Verjährungsfrist von 6 Monaten gilt dann nicht, wenn persönliches Vertrauen in Anspruch genommen worden ist (BGH NJW 1982, 1514, 1515) [BGH 22.03.1982 - II ZR 114/81] . - BGH, 21.11.1983 - II ZR 27/83
Treuhandvertrag oder Garantievertrag im Zusammenhang mit der Errichtung und …
Auszug aus OLG Celle, 25.07.1985 - 14 U 223/84
Die Haftung der Beklagten zu 1) ergibt sich sowohl nach den Grundsätzen der sogenannten bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung als auch allgemein aus Verschulden bei Vertragsschluß (sog, "culpa in contrahendo"), wobei dahingestellt bleiben kann, in welchem Verhältnis diese beiden Haftungsgrundlagen stehen, ob insbesondere die sogenannte Prospekthaftung zurücktritt, weil sie ohnehin einen Unterfall des Verschuldens bei Vertragsschluß bildet (vgl. BGH NJW 1984, 865, 866 [BGH 21.11.1983 - II ZR 27/83] unter II.).
- BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88
Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells
Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 22. Mai 1981 - 20 U 107/80 = WM 1982, 23) und ihm folgend das Oberlandesgericht Celle (NJW 1986, 260) haben sich dieser Ansicht angeschlossen und die Grundsätze der Prospekthaftung ohne Einschränkungen auf Bauherrenmodelle angewendet. - BGH, 31.05.1990 - VII ZR 341/88
Haftung eines Anlagevermittlers - Bauherrenmodell - Verwendung von Prospekten
Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 22. Mai 1981 - 20 U 107/80 = WM 1982, 23) und ihm folgend das Oberlandesgericht Celle (NJW 1986, 260) haben sich dieser Ansicht angeschlossen und die Grundsätze der Prospekthaftung ohne Einschränkung auf Bauherrenmodelle angewendet. - KG, 24.05.2007 - 20 U 107/05
Prospekthaftung im weiteren Sinn: Haftung eines Gründungsgesellschafters wegen …
Die Haftungsfreizeichnung für einfache Fahrlässigkeit ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG a.F. unwirksam (vgl. BGH - Urteil vom 14. Januar 2002 - II ZR 41/00 - NJW-RR 2002, 915; BGH Urteil vom 14. Januar 2002 - II ZR 40/00 - NJW 2002, 1711 [1712, 2.]; vgl. auch OLG Celle NJW 1986, 260), weil sie mit dem besonderen Vertrauensverhältnis, wie es zwischen Treuhänder und Anleger besteht, nicht zu vereinbaren ist und den Anleger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
- KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00
Prospekthaftung: Einbeziehung einer selbständigen Vertriebsgesellschaft - …
Unwirksam ist der Haftungsausschluss ferner, wenn der Verwender in besonderer Weise Vertrauen in Anspruch genommen hat (BGH NJW-RR 1996, 272) oder kraft Rufes oder Stellung qualifiziertes Vertrauen in Anspruch genommen hat (OLG Celle, NJW 1986, 260). - OLG München, 30.01.1987 - 21 U 3798/86 Da angesichts des Umfangs der einem geschäftsführenden Treuhänder gewährten Rechtsmacht dieser dem Bauherren als Äquivalent uneingeschränkt haftet (vgl. BGH NJW 1986, 260, 261), ist auch verständlich, warum der Versicherer Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Leistung und positiver Vertragsverletzung eines Treuhandvertrages nicht im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung versichert.
- LG Dortmund, 23.11.2010 - 1 O 134/09
Schadensersatz wegen falscher Angaben zur Mittelverwendungskontrolle und zum …
Der in dieser Klausel vorgesehene Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit und die pauschale Befreiung von Überwachungs- und weitergehenden Prüfungspflichten verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, da sich dies auch auf die vertraglichen Kernpflichten des Treuhänders bezieht und damit wesentliche vertragliche Rechte des Treugebers unangemessen aushöhlt, so dass der Vertragszweck von vorneherein gefährdet ist (…vgl. zum Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit OLG Hamm, a.a.O.; OLG Celle, NJW 1986, 260 f.). - OLG Köln, 13.07.1988 - 13 U 41/88
Umfang der Verpflichtung zur Schadloshaltung beim Garantieversprechen; Anspruch …
Diese formularmäßig getroffenen Abrede ist im Hinblick auf § 11 Nr. 7 AGBG unwirksam, da sie die Haftung der Rechtsvorgängerin der Gemeinschuldnerin auch für leichtfahrlässige Vertragsverletzungen ausschließt (vgl. OLG Celle NJW 1986, 260, 261) [OLG Celle 25.07.1985 - 14 U 223/84] . - LG Dortmund, 23.11.2010 - 1 O 125/09
Schadensersatz wegen falscher Angaben zur Mittelverwendungskontrolle und zum …
Der in dieser Klausel vorgesehene Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit und die pauschale Befreiung von Überwachungs- und weitergehenden Prüfungspflichten verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, da sich dies auch auf die vertraglichen Kernpflichten des Treuhänders bezieht und damit wesentliche vertragliche Rechte des Treugebers unangemessen aushöhlt, so dass der Vertragszweck von vorneherein gefährdet ist (…vgl. zum Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit OLG Hamm, a.a.O.; OLG Celle, NJW 1986, 260 f.). - LG Trier, 01.03.1990 - 6 O 4/89
Steuerberatung; Haftung beim Bauträger-Treuhändervertrag
Mit dieser Problematik befaßt sich auch die seitens des Klägers zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 27.5.1985 ( NJW 1986, 260 f ) gerade nicht, sondern ausschließlich mit der Frage des Mietpreisgarantievertrages zwischen dem Treuhänder und einem Dritten.